Allgemeine Geschäftsbedingungen
A 1 Tätigkeit der Marx & Marx Immobilien GmbH
Die Marx & Marx Immobilien GmbH vermittelt Immobilien Darlehen für Privatkunden und Unternehmen sowie Immobilien.
A 1.1 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen
Der Darlehensvertrag wird vom Kunden direkt mit dem Kreditinstitut abgeschlossen. Das kooperierende Kreditinstitut übernimmt die komplette Vertragsabwicklung und steht dem Kunden während der Vertragslaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Darlehensvertrages kann von der Marx & Marx Immobilien GmbH nicht garantiert oder beeinflusst werden.
A 1.1.1 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen
Die von der Marx & Marx Immobilien GmbH veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind freibleibend.
A 1.1.2 Gewährleistung/Haftung im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen
Die von der Marx & Marx Immobilien GmbH verwendeten produktbezogenen Daten werden durch den Darlehensgeber zur Verfügung gestellt. Die Marx & Marx Immobilien GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Angaben nicht überprüft werden. Die Nutzung der angebotenen Dienste durch den Interessenten geschieht somit auf eigenes Risiko. Die ermittelten Daten werden von der Marx & Marx Immobilien GmbH und möglichst umgehend an die kooperierenden Kreditinstitute weitergeleitet. Eine Haftung der Marx & Marx Immobilien GmbH ist ausgeschlossen, soweit Marx & Marx Immobilien GmbH oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Insoweit bleiben die Rechte des Interessenten unberührt. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
A 1.2 Tätigkeit im Zusammenhang mit Umschuldungen
Bei der Tätigkeit im Zusammenhang mit Umschuldungen von Baufinanzierungen handelt sich nicht um eine rechtsberatende Tätigkeit. Die Marx & Marx Immobilien GmbH bietet keine Schuldnerberatung an. Wenden Sie sich hierzu bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
A 2. Inhalte
A 2.1 Haftung für redaktionelle Beiträge
Alle in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben und Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Marx & Marx Immobilien GmbH für zuverlässig hält. Bei allen Texten, Daten, Diagrammen, Prognosen, Meinungen, Programmen oder sonstigen Informationen bleiben Irrtümer vorbehalten. Die Marx & Marx Immobilien GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben und/oder Informationen. Keine der Angaben und/oder Informationen sind als eine Garantieaussage zu verstehen. Die Veröffentlichung der Angaben und/oder Informationen stellt keine Beratung dar. Von uns ist mit der Internetdokumentation insbesondere eine Rechts- oder Steuerberatung nicht beabsichtigt. Für die Verwendung der Angaben und/oder Informationen oder deren Inhalt übernehmen wir keine Haftung.
A 3. Verlinkung auf Seiten der Marx & Marx Immobilien GmbH durch Dritte
A 3.1 Quellenangabe
Bei Zitaten muss als Quelle “ Marx & Marx Immobilien GmbH“ sowie die jeweilige Seite z.B. „www.marx-marx-immobilien.de“ angegeben werden.
A 3.2 Haftungsausschluss für Inhalte verlinkender Seiten
Die Webseiten der Marx & Marx Immobilien GmbH bzw. Auszüge aus diesen können ohne Wissen der Marx & Marx Immobilien GmbH mittels „Hyperlink“ verlinkt werden. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang keine Haftung für Informationen und/oder Angaben auf Webseiten Dritter.
A 4. Datenschutz
Die vom Interessenten eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß § 28 Abs. 1 BDSG). Für die zur Bearbeitung der Anfragen notwendige Nutzung und Weitervermittlung seiner Daten an die Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsanbieter erteilt der Interessent seine Einwilligung mit Abgabe und Absendung der Suchanfrage gemäß § 13 Telemediengesetz (TMG). Vgl. hierzu die Datenschutzerklärung.
A 5. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Die Marx & Marx Immobilien GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
A 6. Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt bestehen. Auf die mit der Marx & Marx Immobilien GmbH geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
B 1.1. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilienvermittlung
Allgemeine Geschäftsbeziehungen
B 1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und endet nach dem Ende der Laufzeit wenn er durch die Parteien nicht verlängert wird.
B 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
B 3. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben:
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Makler der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
B 4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
B 5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
B 6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
B 7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
B 8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
B 9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
B 10. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
B 11. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist ebenfalls der Sitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages nach außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kostenlosen Wertermittlungen
C 1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
- Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden. - Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
- Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im Folgenden als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
C 2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses
- Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
- Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
- Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
C 3. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
C 4. Haftung
- Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
- Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
- Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.